Meningitis zu spät erkannt

Urteil des Oberlandesgerichts: Emder Klinikum muss Schadensersatz leisten


Das Landgericht Aurich muss nun über die Höhe der Schadensersatz- und Schmerzengeldzahlungen befinden. © Foto: Hanken
Das Landgericht Aurich muss nun über die Höhe der Schadensersatz- und Schmerzengeldzahlungen befinden. © Foto: Hanken

Das Emder Klinikum muss einem Kind Schadenersatz leisten, weil eine Hirnhaut­entzündung (Meningitis) zu spät erkannt wurde. Das entschied der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg und bestätigte damit ein Grundurteil, das das Landgericht Aurich bereits im Oktober 2013 ...