Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zeitungsabonnements der Rheiderland Zeitung
Bezugspreise
Es gelten die im Impressum der Rheiderland Zeitung veröffentlichten monatlichen Bezugspreise (einschl. gesetzlicher MWSt.). Die Abonnementgebühren sind im Voraus zahlbar.
Abonnementkündigungen
Abonnementkündigungen können nur schriftlich zum Monatsende entgegen genommen werden und müssen bis zum 15. des Monats im Verlag vorliegen.
Haftung des Verlages
Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder in Fällen höherer Gewalt und Streiks kein Entschädigungsanspruch.
Weener, 21. Mai 2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen für RZ-ePaper
Gegenstand des Nutzungsvertrages
Das „ePaper der Rheiderland Zeitung“ ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Er erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Abbild der gedruckten Zeitung.
Anmeldung und Bestellung
Die Registrierung der Nutzer und Bestellung des „ePapers der Rheiderland Zeitung“ erfolgt durch die Übersendung der ausgefüllten Online-Formulare über das Internet. Der Abonnement-Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn die H.Risius KG dem Nutzer eine Bestätigung der Bestellung übersandt hat. Dies erfolgt per Email binnen 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung bei der H.Risius KG. Die H.Risius KG ist berechtigt, die Bestellung ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen.
Bezugspreise, Zahlungsweise
Es gelten die jeweils gültigen Preise (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) auf den Bestellseiten der ePaper-Ausgabe im Onlineauftritt von rheiderland.de. Der Bezugspreis im Abonnement wird monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Wege des Lastschriftverfahrens im Voraus vom Bankkonto des Nutzers eingezogen. Sofern während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Preis zu entrichten. Die Gebühren der Internetverbindung sind in dem Preis für die ePaper-Ausgaben nicht enthalten.
Umfang der Nutzung, Inhalte, Copyright, Weitergabe
Das Urheberrecht an sämtlichen Inhalten des ePapers steht der Rheiderland Zeitung zu. Hierunter fallen auch alle Anzeigen und grafischen Gestaltungen. Die Nutzung des ePapers darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. Die teilweise oder vollständige Weitergabe der ePaper-Inhalte an Dritte und/oder deren Vervielfältigung ist nicht gestattet. Jede Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der H.Risius KG ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Einspeicherung und Verarbeitung in anderen elektronischen Systemen. Das nicht ausschließliche Nutzungsrecht des „ePaper der Rheiderland Zeitung“ ist personengebunden. Ausschließlich der Nutzer ist berechtigt, das „ePaper der Rheiderland Zeitung“ zu nutzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten so aufzubewahren, dass diese vor der Möglichkeit der Einsichtnahme Dritter geschützt sind.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Nutzers ist die H.Risius KG berechtigt, vorübergehend oder dauerhaft den Zugang zum „ePaper der Rheiderland Zeitung“ für diesen Nutzer zu sperren. Kündigungs-/Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Kündigt in diesem Fall der Nutzer das Vertragsverhältnis unter Beachtung der Kündigungsfrist, so bleibt er bis zum Ende des Vertragsverhältnisses verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Kommt der Nutzer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug, so kann die H. Risius GmbH & Co. KG das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
Haftung
Die H.Risius KG ist bemüht, den Zugang zum „ePaper der Rheiderland Zeitung“ 24 Stunden an sieben Tagen der Woche zur Verfügung zu stellen. Die H. Risius GmbH & Co. KG haftet nicht für Inhalt des „ePaper der Rheiderland Zeitung“ noch für hieraus entstehende Schäden, es sei denn, dass solche Schäden von der H.Risius KG vorsätzlich oder grob fahrlässig oder unter schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herbeigeführt wurden. Die vorstehende Regelung gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Übermittlung, Nichterscheinen, falschen Inhalten, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Benutzung des Online-Dienstes entstehen können. In Fällen der Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden beschränkt. Die H.Risius KG haftet ansonsten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Höhe des Schadens ist begrenzt auf die Abonnementskosten für einen Monat.
Datenschutz/Einverständniserklärung
Personenbezogene Daten werden im Einklang mit dem Bundesdatenschutz nur in dem erforderlichen Umfang gespeichert und genutzt. Die H.Risius KG gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dass der Nutzer hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die H.Risius KG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Weitergabe verpflichtet ist. Personenbezogene Daten werden insbesondere nicht an Werbekunden der H.Risius KG weitergegeben oder vermietet. Mit der Nutzung des „ePaper der Rheiderland Zeitung“ erhält die H.Risius KG von den Nutzern Zugangsinformationen und weitere Daten, die im Rahmen der Nutzung eingegeben bzw. hierzu erforderlich sind. Durch eine erfolgreiche Registrierung erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit der Verarbeitung und der Verwertung der Daten in dem dargestellten Umfang. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Widerrufsrecht/Kündigung/Abonnementsunterbrechung
Widerruf
Dem Nutzer steht das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen nach § 355 BGB bzw. Fernabsatzbestimmungen § 312 BGB innerhalb von zwei Wochen nach Auftragerteilung zu.
Kündigung/außerordentliche Kündigung
Der Nutzungsvertrag ist zum Ende eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung muss dem Verlag bis zum 25. des laufenden Monats schriftlich vorliegen. Die H.Risius KG ist zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist - außer in dem Fall des Zahlungsverzuges - weiterhin berechtigt, wenn der Nutzer bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat oder gegen die Nutzungsbedingungen in erheblichem Maße verstößt.
Abonnementsunterbrechung/Vergütung
Bei Bezug des „ePaper der Rheiderland Zeitung“ (ePaper-SOLO bzw. ePaper-KOMBI) ist eine Unterbrechung des „ePaper“-Abonnements nicht möglich. Bei gleichzeitigem Bezug des Druckexemplars der „Rheiderland Zeitung“ (ePaper-KOMBI) erfolgt grundsätzlich mit Unterbrechung des Abonnementsvertrages über das Druckexemplar keine Unterbrechung des „ePaper“-Bezuges. In diesem Fall der Unterbrechung des Bezugs der Druckausgabe wird das „ePaper“ für den Zeitraum der Bezugsunterbrechung zum vollen Preis des „ePaper-SOLO“ abgerechnet.
Sitz des Unternehmens/Gerichtstand
Der abgeschlossene Vertrag über die Nutzung des „ePaper der Rheiderland Zeitung“ unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Wohnsitz bzw. Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist Weener, sofern der Nutzer Unternehmer ist. Der Sitz des Unternehmens ist Weener.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Weener, den 21. Mai 2015
Allgemeine Nutzungsbedingungen von www.rheiderland.de und seinen Teilbereichen
Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von www.rheiderland.de nebst der Teilbereiche (zusammen auch das "Portal").
www.rheiderland.de ist das Internetangebot der Rheiderland Zeitung, H. Risius GmbH & Co. KG, Risiusstraße 6 – 10, 26826 Weener. Mit www.rheiderland.de bietet Ihnen die Rheiderland Zeitung redaktionelle lokale Nachrichten. Natürlich kommen auch Spezialthemen nicht zu kurz. Diese sind für jedermann nach Maßgabe dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ausschließlich für private Zwecke frei zugänglich.
1. Rechte an Inhalten des Portals und deren Nutzung
1.1 Wir und die Datenlieferanten für das Portal behalten uns an allen Seiten des Portals inklusive Layout, Software und deren Inhalten sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.
1.2 Die Inhalte dürfen von den Nutzern nur für eigene persönliche Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe von Portal-Inhalten an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Insbesondere ist untersagt, die zum Portal gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) einzubinden und/oder darzustellen. Jede Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke ist untersagt, soweit wir nicht im Einzelfall schriftlich zugestimmt haben.
1.3 Soweit auf einzelnen Seiten des Portals spezielle Hinweise zur Nutzung der jeweiligen Inhalte enthalten sind, ergänzen/ersetzen diese die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
1.4 Es ist untersagt, Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Angaben in den Inhalten zu verändern und/oder zu beseitigen.
1.5 Die Einrichtung eines Hyperlinks auf dem Portal ist untersagt, wenn die Seite neben diesem Link auf dem Portal sittlich anstößige, gewaltverherrlichende, rassistische und/oder strafrechtlich relevante Inhalte beinhaltet.
1.6 Wir behalten uns vor, das Portal insgesamt oder Teile davon jederzeit zu beenden oder einzuschränken. Dazu gehören insbesondere auch die kostenfreien Dienste und Angebote des Portals und insbesondere auch im registrierungspflichtigen Bereich. Soweit Nutzer sich für einen kostenpflichtigen Abonnement-Dienst im personalisierbaren Bereich des Portals registriert haben, finden auf diesen Dienst die insoweit vorgesehenen Kündigungsregelungen Anwendung.
1.7 Bei Nutzung des E-papers der Rheiderland Zeitung gilt das in der Druckausgabe veröffentlichte Impressum in der jeweils aktuellen Fassung.
2. Registrierung / Login
2.1 Unter den Bereich Login im Sinne der nachfolgenden Regelung fallen alle personalisierten Dienste des Portals. Eine Ãnderung der bei der Registrierung angegebenen Daten ist unverzüglich anzuzeigen.
2.2 Wir behalten uns vor, Nutzern den Zugang zu Diensten des Angebotes zu verweigern, insbesondere bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
2.3 Kostenpflichtige Angebote im Portal können nur Personen nutzen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.4 Bei der Registrierung für das Portal vergibt der Nutzer sich selbst ein Passwort. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das Passwort keinem Dritten zugänglich ist.
2.5 Der Nutzer verpflichtet sich, uns unverzüglich jede missbräuchliche Benutzung mitzuteilen und sein Passwort zu ändern.
3. Gewährleistung
3.1 Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass dem Nutzer das Portal an bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. Insbesondere übernehmen wir daher keine Gewähr im Falle von Störungen, Unterbrechungen oder einem etwaigen Ausfall des Portals.
3.2 Die auf dem Portal veröffentlichen Inhalte stammen auch von Dritten. Wir und unsere Datenlieferanten können weder die Richtigkeit, Vollständigkeit noch Aktualität dieser Inhalte garantieren, so dass eine Gewährleistung insoweit ausgeschlossen ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
3.3 Hinsichtlich der Inhalte des Portals gilt, dass weder wir noch unsere Datenlieferanten
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mit Wirtschaftsinhalten wie Nachrichten, Kursen, Preisen, Charts, Prognosen, Indizes, allgemeine Marktdaten, etc. Anlageberatung oder Anlageempfehlungen erteilen, Anlagevermittlung vornehmen oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Derivaten oder sonstigen Rechten, etc. abgeben, insoweit möchten wir die Nutzer auffordern, sich einer fachmännischen Beratung durch eine Bank oder einen sonstigen Finanzdienstleister zu bedienen.
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mit Informationen im Gesundheitsbereich medizinische Ratschläge, Anleitungen, Empfehlungen oder Beratungen, etc. abgeben. Ferner machen wir die Nutzer ausdrücklich darauf aufmerksam, fachmännischen, insbesondere ärztlichen Rat bezüglich der ihn interessierenden Themenbereiche einzuholen.
3.4 Wir weisen darauf hin, dass wir uns die Inhalte der MicroSites sowie der Banner und sonstiger Werbeflächen nicht zu eigen machen, und keine Gewähr für diese übernehmen.
3.5 Auf dem Portal sind Links auf andere Webseiten ("Sites") enthalten. Wir und unsere Datenlieferanten können nicht ständig diese Sites inhaltlich prüfen oder auf den Inhalt dieser Sites Einfluss nehmen. Wir machen uns die Inhalte der Sites Dritter nicht zu eigen.
4. Personenbezogene Daten
Hinsichtlich der personenbezogenen Daten gilt unsere Datenschutzerklärung.
5. Haftungsausschluss
5.1 Die Haftung für Schäden, die aus einer unberechtigten Verwendung passwortgeschützter Logins des Nutzers entstehen, ist ausgeschlossen.
5.2 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
5.3 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6. „Nutzung nur zu eigenen InformationszweckenSämtliche Inhalte, die über die Domain rheiderland.de und alle dazugehörigen Subdomains abrufbar sind, dürfen nur zu eigenen Informationszwecken genutzt werden. Nutzungen, die über die Nutzung zu eigenen Informationszwecken hinausgehen, sind ausdrücklich untersagt, und zwar unabhängig von einem möglichen Schutz dieser Inhalte nach dem Urheberrechtsgesetz und unabhängig von der Reichweite eines solchen gesetzlichen Schutzes.
Unzulässig ist es insbesondere, Inhalte, die unter der Domain rheiderland.de und alle dazugehörigen Subdomains abrufbar sind, ganz oder teilweise zu dem Zweck der Herstellung, Unterstützung, Verbesserung oder des Betriebs anderer Nachrichten- und Informationsangebote
- mit technischen Hilfsmitteln wie z.B. Crawler, Spider, im Wege des Scrapings oder des Text- und Data Minings auszulesen, zu analysieren, aufzubereiten oder zu indexieren;
- mit Hilfe von Programmen Künstlicher Intelligenz zu bearbeiten oder auf sonstige Weise zu verändern, zu übersetzen, umzuformulieren, zu kürzen oder zusammenzufassen; oder
- zu veröffentlichen oder abgegrenzten Personenkreisen oder einzelnen Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es in ihrer ursprünglichen Form oder in bearbeiteter, übersetzter, umformulierter, gekürzter, erweiterter oder zusammengefasster Form, unabhängig vom Übertragungsweg (Online oder in anderer Weise).
7. Nutzungsvorbehalt Text- und Data Mining
Die H. Risius GmbH & Co. KG behält sich die Vervielfältigung sämtlicher Inhalte, die über die Domain rheiderland.de und alle dazugehörigen Subdomains abrufbar sind, für das Text- und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG vor.“
8. Sonstige Regelungen
8.1 Auf diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen dem Nutzer und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.2 Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.
8.3 Wir behalten uns vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Weener, den 21. Mai 2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Schaltung von Werbemitteln bei www.rheiderland.de und verwandten Webseiten
1. Werbeauftrag
1.1 "Werbeauftrag" ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel im Internet.
1.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Teilbereichen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Des Weiteren gilt die Preisliste des Anbieters.
2. Werbemittel
2.1 Werbemittel müssen als Werbung deutlich erkennbar sein.
2.2 Im Interesse des Auftraggebers wie auch der Leser dürfen die geschalteten Werbemittel hinsichtlich der Datenmenge eine Obergrenze nicht überschreiten. Es gelten folgende Obergrenzen: Banner: 12 kb, Rectangle: 20 kb, Superbanner: 20kb, Skyscraper: 24 kb, Pop-Up: 20 kb
2.3 Für Sonderwerbeformen sind die jeweiligen Datenmengen gesondert schriftlich zu vereinbaren.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande.
3.2 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies ausdrücklich vereinbart werden.
4. Nachlasserstattung
4.1 Wird ein Werbeauftrag aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.
4.2 Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Kalenderjahres entsprechenden Nachlass.
5. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
6. Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist.
7. Rechtegewährleistung
7.1 Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
7.2 Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.
8. Gewährleistung des Anbieters
8.1. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
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durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
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durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
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durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
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durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
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durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls.
8.2 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht zur Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
9. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
10. Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
10.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11. Preisliste
11.1 Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der auf der Preislisten-Seite veröffentlichten Angaben behält sich der Anbieter vor. Aber daraus resultierende Abweichungen zu dem Auftrag unterrichtet er den Auftraggeber rechtzeitig vor Auftragsausführung. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
11.2 Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
12. Zahlungsverzug
12.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
12.2 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
14. Rücktrittsrecht
Gemäß Fernabsatzgesetz hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb 14 Tage ohne Nennung von Gründen von der Beauftragung zurückzutreten. Diese Frist beginnt mit Zusendung der Auftragsbestätigung per E-Mail. Ein Rücktrittsrecht für individuell gefertigte Werbemittel kann gemäß FernAbsG § 5f Absatz nur geltend gemacht werden, sofern mit der Anfertigung noch nicht begonnen wurde.
Weener, 21. Mai 2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung und Schaltung von Anzeigen und Beilagen in der Rheiderland Zeitung
Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäfts bedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Ver öffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzu - rufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Bei - lagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck unter lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck - unterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schaden ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schaden - ersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenen Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln –innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Ver ant wor - tung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Feh ler kor rek turen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorlage begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Copies und Zeichnungen sowie für vom Auftrag - geber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder –wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Er - scheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiter - leitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
19. Filme und Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht- Kauf leu ten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
Stand 1. Oktober 2000
a) Etwaige Abbestellungen oder Änderungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes bzw. der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluß; bei Beilagenaufträgen mindestens 14 Tagen vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen bereits entstandene Herstellungsoder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
b) Werbeagenturen erhalten eine Mittlervergütung für Anzeigen- und Beilagenaufträge von Wer - bungtreibenden des Einzelhandels, Handwerks und Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet, wenn die Aufträge zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung ist, daß die Werbeangentur auch die gesamte Auftragsabwicklung übernimmt, die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilt und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefert. Bei Anzeigenaufträgen, die zu abweichenden Preisen disponiert werden, wird der Werbeagentur keine Provision eingeräumt.
c) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
d) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen und Kollektiven Sonderpreise und/oder Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können.
e) Nachlässe für Abnahmen über 10.000 mm hinaus nach Vereinbarung (Einzelkalkulation).
f) Bei allen Anzeigen und Beilagen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen ergeben können. Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten. Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
g) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des gültigen Anzeigentarifs.
h) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 41/2 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
i) Eine zu leistende Vorauszahlung muß mindestens einen Werktag früher als der normale Anzeigenschlußtermin beim Verlag oder auf dessen Bankkonto in vereinbarter Zahlungsweise eingegangen sein, damit ein pünktliches Erscheinen der Anzeige gewährleistet ist. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag zur Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes vor, im Geschäftsverkehr übliche Mahngebühren zu erheben.
j) Konzernrabatt kann nur gewährt werden, wenn die entsprechende Tochterfirma zu mehr als 50 % zum Konzern zugehörig ist. Hierüber muß dem Verlag eine schriftliche Bestätigung vorliegen.
k) Die Werbungtreibenden sind damit einverstanden, dass die von Ihnen in Auftrag gegebenen Inserate auch in Online-Medien verbreitet werden können.
l) Als rabattfähiger Umsatz gilt nur die Abnahmemenge, die auch bezahlt ist. Im Falle eines Vergleichsverfahrens (gerichtlicher und außergerichtlicher Vergleich) bzw. bei Eröffnung eines Konkursverfahrens wird auf den Stichtag der Eröffnung des jeweiligen Verfahrens eine Rabattabrechnung erstellt. Wird der bereits gewährte Rabatt entsprechend des Anzeigentarifes nicht erreicht, erfolgt eine entsprechende Rückbelastung. Für die nicht bezahlten Anzeigen besteht kein Anspruch auf Rabatt. Sofern ein entsprechender Rabatt gewährt wurde, erfolgt eine entsprechende Rückbelastung.
m) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrs - störungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Ver - bindlichkeiten bedient –, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 90 % der im Durchschnitt der letzten vier IVW-Quartale verkauften Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die normalerweise verkaufte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
n) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
o) Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft, wenn nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
p) Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dies gesondert berechnet.
Weener, 21. Mai 2015