Nazi-Symbole im Internet straffrei?

Berufungsverfahren am Landgericht


Das Berufungsverfahren am Landgericht Aurich wird zum Zwecke der Nachermittlung fortgesetzt. © Foto: Hanken
Das Berufungsverfahren am Landgericht Aurich wird zum Zwecke der Nachermittlung fortgesetzt. © Foto: Hanken

Eine Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro, zu der ihn das Amtsgericht Aurich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt hatte, will ein 30-jähriger Moordorfer nicht akzeptieren. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Aurich gab der Angeklagte zwar zu, ...