Koch darf sich bewähren

Urteile wegen Volksverhetzung zusammengefasst


Auf der Anklagebank: Der Rechtspopulist Gerd Koch (links) mit seinem Verteidiger Matthias von Rahden am 15. Februar im Saal des Leeraner Amtsgerichts. © Foto: Szyska
Auf der Anklagebank: Der Rechtspopulist Gerd Koch (links) mit seinem Verteidiger Matthias von Rahden am 15. Februar im Saal des Leeraner Amtsgerichts. © Foto: Szyska

Die Justiz kommt kaum noch hinterher: Nach wiederholten Verurteilungen des rechtspopulistischen Kreistagspolitikers Gerd Koch (AWG) wegen Volksverhetzung und Beleidigung wurde aus den zwei jüngsten Schuldsprüchen nun eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet. Das zusammengefasste Strafmaß beträgt ein Jahr ...