Schuldspruch gegen Koch rechtskräftig

Oberlandesgericht verwirft Revision


Gerd Koch (71) hatte mit seiner Verfahrensrüge keinen Erfolg. © Foto: Szyska
Gerd Koch (71) hatte mit seiner Verfahrensrüge keinen Erfolg. © Foto: Szyska

Gerd Koch ist ein rechtskräftig verurteilter Volksverhetzer. Das Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg hat die Revision des 71-jährigen Kreistagsabgeordneten der Allgemeinen Wählergemeinschaft (AWG) gegen ein entsprechendes Urteil des Leeraner Amtsgerichts vom 21. Januar (wir berichteten) jetzt als unzulässig ...