Polizei befreit Hund aus Auto
Halter nicht zu finden: Beamte schlagen Scheibe eines BMW ein
Polizeibeamte haben heute gegen 12.40 Uhr auf dem Parkdeck eines Einkaufszentrums in Norden die Scheibe eines Autos eingeschlagen, um einen Mischlingshund aus dem überhitzten Wagen zu befreien.
Wie die Polizei mitteilte, hatte ein 40-jähriger Mann aus Norden den Hund trotz der sommerlichen Temperaturen in einem BMW zurückgelassen. Vergeblich versuchten die Beamten, den Halter auf verschiedenen Wegen ausfindig zu machen. Da es dem Hund zunehmend schlechter ging, schlugen die
Polizisten die Scheibe des Autos ein. Gegen den Halter wurde ein Verfahren eingeleitet.
Aus dem aktuellem Anlass weist die Polizei auf die aktuelle Rechtslage hin. Grundsätzlich gilt: Wer sein Tier eingesperrt der Hitze überlässt, kann nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes zur Rechenschaft gezogen werden.
Wer ein Tier bei sommerlichen Temperaturen in einem Auto vorfindet, muss zunächst versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Gelingt dies nicht, sollte die Polizei gerufen werden. Die Scheibe eines Fahrzeugs darf nur dann eingeschlagen werden, wenn ein so genannter entschuldigender Notstand vorliegt. Das ist der Fall, wenn es dem Tier erkennbar so schlecht geht, dass das Warten auf den Besitzer oder die Polizei eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Tieres bedeuten könnte. Es empfiehlt sich, den Zustand und die Situation vor Ort zu dokumentieren - etwa mit einem Foto.
Wer eine Scheibe einschlägt, ohne die Polizei zu verständigen, riskiert eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Zusätzlich könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

