Gericht lehnt Verfahren gegen Koch ab
Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Volksverhetzung erhoben
Leer |
28. April 2016 |
Von Holger Szyska
Der AWG-Politiker Gerd Koch muss sich vorerst nicht erneut wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. »Der Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt«, teilte Heiko Brahms, Sprecher des Amtsgerichts in ...