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Gericht lehnt Verfahren gegen Koch ab

Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Volksverhetzung erhoben


Der AWG-Politiker Gerd Koch - hier mit seinem Parteikollegen Michael Runden (rechts) - muss sich vorerst nicht erneut wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. © Foto: Archiv
Der AWG-Politiker Gerd Koch - hier mit seinem Parteikollegen Michael Runden (rechts) - muss sich vorerst nicht erneut wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. © Foto: Archiv

Der AWG-Politiker Gerd Koch muss sich vorerst nicht erneut wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. »Der Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt«, teilte Heiko Brahms, Sprecher des Amtsgerichts in ...