Brüssel verzichtet auf Straf-Verfahren

Masterplan-Maßnahmen: Kommission zieht positive Bilanz


Das Schreckgespenst einer Klage wegen Vertragsverletzung ist vom Tisch: Die EU-Kommission erkennt die bisherigen Masterplan-Maßnahmen zur Verbesserung der Ems-Qualität an und verzichtet auf ein Verfahren. © Archivfoto: Hanken
Das Schreckgespenst einer Klage wegen Vertragsverletzung ist vom Tisch: Die EU-Kommission erkennt die bisherigen Masterplan-Maßnahmen zur Verbesserung der Ems-Qualität an und verzichtet auf ein Verfahren. © Archivfoto: Hanken

Etwas mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des »Masterplan Ems 2050« zieht die EU-Kommission eine positive Konsequenz aus dem bisherigen Umsetzungsstand und verzichtet auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Am 11. April hat sie ein vorgeschaltetes ...