Mit Hammer auf Opfer eingeschlagen
Berufung am Landgericht erfolglos: Leezdorfer muss in Gefängnis
Aurich |
02. Februar 2016 |
mari
Ein 34-jähriger Leezdorfer, der wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Norden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde, hatte mit seiner Berufung vor dem Landgericht keinen Erfolg. Dass der Angeklagte noch in seinem letzten ...