Bahnverbindung vertraglich gesichert
Ministerium antwortet Paschke
Nach einem Staatsvertrag vom 22. September 1966 ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den »Grenzübergang Weener-Neuschanz aufrecht zu erhalten und darauf hinzuwirken, dass die Eisenbahnverwaltungen die Anlagen unterhalten und ergänzen sowie gegebenenfalls ändern und ergänzen«. Das geht aus einer Antwort ...
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