Bahnverbindung vertraglich gesichert
Ministerium antwortet Paschke
Weener |
23. Januar 2016 |
RZ
Nach einem Staatsvertrag vom 22. September 1966 ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den »Grenzübergang Weener-Neuschanz aufrecht zu erhalten und darauf hinzuwirken, dass die Eisenbahnverwaltungen die Anlagen unterhalten und ergänzen sowie gegebenenfalls ändern und ergänzen«. Das geht aus einer Antwort ...