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Acht Jahre Haft nach Bluttat in Jemgum

28-Jähriger vom Landgericht Aurich verurteilt


Bei der Attacke mit dem Messer (Beispielbild) konnte das Landgericht keine Notwehr erkennen. © pixabay (Beispielbild)
Bei der Attacke mit dem Messer (Beispielbild) konnte das Landgericht keine Notwehr erkennen. © pixabay (Beispielbild)

Der Messerstich in den Oberschenkel, den ein 28-jähriger Angeklagter einem Mitbewohner in einer Monteursunterkunft in Jemgum zufügte, war ein versuchter Totschlag. Zu diesem Ergebnis kam die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von ...