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Schmerzensgeld für Fehler bei Geburt

Landgericht verurteilt Krankenhaus und Chefarzt


Das Borromäus Hospital und der damals zuständige Chefarzt für Gynäkologie und Geburtshilfe haben die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg einzulegen. © Foto: Szyska
Das Borromäus Hospital und der damals zuständige Chefarzt für Gynäkologie und Geburtshilfe haben die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg einzulegen. © Foto: Szyska

Das Landgericht Aurich hat einer Familie aus Wymeer ein Schmerzensgeld von 800.000 Euro zugesprochen. Die Zivilkammer für Arzthaftungssachen ist in dem Prozess zu dem Schluss gekommen, dass Behandlungsfehler vor und bei der Geburt des heute siebenjähriges Sohnes schwerwiegende Behinderungen ...