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Brandstifter muss in die Psychiatrie

Landgericht ordnet Unterbringung von 50-jährigem Leeraner an


Ausschlaggebender für das Gericht und den Staatsanwalt war der Umstand, dass ohne Behandlung weitere Taten vom Beschuldigten zu erwarten sind. © Symbolfoto: Deck (dpa)
Ausschlaggebender für das Gericht und den Staatsanwalt war der Umstand, dass ohne Behandlung weitere Taten vom Beschuldigten zu erwarten sind. © Symbolfoto: Deck (dpa)

Ein 50-jähriger Leeraner hat am 25. März im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Friesenstraße in Leer ein Feuer entzündet. Davon war das Landgericht Aurich überzeugt. Die Kammer wertete die Tat rechtlich nicht als versuchte schwere Brandstiftung, sondern ‚...