Automatenshops fallen nicht unter Feiertagsschutz
Oberverwaltungsgericht gibt Papenburgern recht
Papenburg/Lüneburg |
18. März 2025 |
EPD
Automatenshops dürfen nach einer Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes auch an Sonn- und Feiertagen unbeschränkt öffnen. Der 7. Senat des Gerichtes in Lüneburg gab damit der Betreiberin eines solchen Shops in Papenburg recht, wie das Gericht am Dienstag ...