Brandstifter unter Führungsaufsicht

84-jähriger Leeraner bei der Tat nicht schuldfähig


Das Landgericht sprach den 84-Jährigen zwar frei, weil er zum Tatzeitpunkt wegen Schizophrenie nicht schuldfähig war. Er steht allerdings jetzt unter Führungsaufsicht.  © Foto: Hanken
Das Landgericht sprach den 84-Jährigen zwar frei, weil er zum Tatzeitpunkt wegen Schizophrenie nicht schuldfähig war. Er steht allerdings jetzt unter Führungsaufsicht. © Foto: Hanken

Ein 84-jähriger Leeraner war nicht schuldfähig, als er im Januar 2022 in seiner Wohnung am Aufgang zum Dachboden Kleidung und Papier aufstapelte und anzündete. Das Landgericht Aurich sprach den Beschuldigt deshalb jetzt vom Vorwurf der schweren Brandstiftung frei. Aber das Gericht ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung an. Denn die Schuldunfähigkeit resultierte aus einer Erkrankung an Schizophrenie, die immer noch fortbesteht, aber durch medikamentöse Behandlung in Schach gehalten wird.