Das sagen Fußballer und Kickers zum Polizei-Urteil

Ab Regionalliga aufwärts können Vereine für Einsätze der Gesetzeshüter belangt werden - Emden und Rheiderländer äußern sich zu der Entscheidung


Gewohntes Bild: Polizisten sichern Fußball-Stadien ab. Hier hat die Polizei einen genaueren Blick auf den Auswärtsblock beim Pokalspiel zwischen Kickers Emden und dem VfL Osnabrück.  © Foto: Doden
Gewohntes Bild: Polizisten sichern Fußball-Stadien ab. Hier hat die Polizei einen genaueren Blick auf den Auswärtsblock beim Pokalspiel zwischen Kickers Emden und dem VfL Osnabrück. © Foto: Doden

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass Fußballvereine aus ganz Deutschland für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden können. Eine von den Vereinen zu zahlende Gebühr für den Mehraufwand der Polizei sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Seit November 2014 müssen Veranstalter in Bremen bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Personen eine Gebühr für den Mehraufwand der Polizei bezahlen - nun können alle Landesregierungen entscheiden, ob sie auch die Vereine ihres Bundeslandes belangen. Weil auch Kickers Emden die 5000-Zuschauer-Marke hin und wieder knackt, hat die RZ beim BSV nachgefragt, wie er das Urteil einschätzt.