Für Bundestagswahl kann Briefwahl jetzt beantragt werden
Stimmzettel werden allerdings erst im Februar verschickt
Wer sich bei der kommenden Bundestagswahl, Wahltermin ist der 23. Februar, für Briefwahl entscheidet, kann als Wahlberechtigter die erforderlichen Unterlagen ab sofort im Rathaus der Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde beantragen, in der er wohnt. Das ist entweder schriftlich oder persönlich möglich. Darauf weist der Landkreis Leer hin.
Rund 238.000 Wahlberechtigte gibt es laut Landkreis im Wahlkreis 25 "Unterems". Seit der dritten Kalenderwoche verschicken Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Wahlkreis Wahlbenachrichtigungskarten beziehungsweise Wahlbenachrichtigungsbriefe an die Wahlberechtigten im Landkreis Leer und dem nördlichen Emsland.
Spätestens bis zum 2. Februar müssen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis informiert werden. Wer bis dahin noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Bürgerbüro seiner Kommune melden. Darauf weist der Landkreis Leer hin, der die Wahlleitung für den Wahlkreis 25 hat.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann von der Möglichkeit zur Briefwahl Gebrauch machen. Dazu gibt das Wahlbüro folgende Hinweise: Notwendige Daten für die Beantragung von Briefwahlunterlagen sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Anträge können gestellt werden bis zum 21. Februar um 15 Uhr.
Einige Kommunen bieten den Antrag auch online auf ihren Internetseiten an und drucken dafür auf die Wahlbenachrichtigungskarte beziehungsweise den Wahlbenachrichtigungsbrief einen QR-Code.
Andere Möglichkeit: die Wahlbenachrichtigungskarte beziehungsweises den Wahlbenachrichtigungsbrief ausfüllen und an die Kommune zurückschicken.
Ein Antrag per Telefon ist nicht möglich. Es gibt eine Änderung: Der Umschlag für den Stimmzettel ist nicht mehr blau wie noch bei der Bundestagswahl 2021, sondern weiß.
Wie das Wahlbüro weiter mitteilt, können die Kommunen die Briefwahlunterlagen frühestens Ende der sechsten Kalenderwoche herausgeben oder verschicken. Der Grund dafür sind die verkürzten Fristen, weil die Bundestagswahl vorgezogen wird; regulär hätte sie im September stattfinden sollen. Erst nachdem am 30. Januar die endgültige Zulassung der Wahlvorschläge feststeht, können die Stimmzettel gedruckt und an die Kommunen verschickt werden. Somit bleiben den Wahlberechtigten dann noch etwa zwei Wochen Zeit, um ihre Briefwahlunterlagen zu nutzen.
Das Wahlbüro empfiehlt deshalb, die Unterlagen zügig auszufüllen und zur Post zu bringen. Wer seine Unterlagen persönlich im Rathaus abholt, kann diese auch gleich dort ausfüllen und den verschlossenen Wahlbrief vor Ort abgeben. Die Wahlbriefe werden regelmäßig von den Rathäusern an die Kreiswahlleitung weitergegeben.