Automatenshop muss Sonntagsöffnung beschränken
Gericht lehnt Eilantrag gegen Anordnung der Stadt Papenburg ab
Papenburg/Osnabrück |
16. Januar 2025 |
DPA
Ein Automatenshop darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen. Auch wenn in dem Shop kein Personal arbeite, so sei die grundgesetzlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe durch das ...