Nach Vergewaltigung wird junge Frau von eigener Familie bedroht

34-jähriger Angeklagter vom Landgericht Aurich zu Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt


Der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wurde abgelehnt. »Es besteht keine Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr«, begründete der Vorsitzende die Entscheidung. Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft sei der Angeklagte immer zu den Terminen erschienen. © Symbolfoto: Gentsch (dpa)
Der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wurde abgelehnt. »Es besteht keine Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr«, begründete der Vorsitzende die Entscheidung. Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft sei der Angeklagte immer zu den Terminen erschienen. © Symbolfoto: Gentsch (dpa)

Mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren endete vor dem Landgericht Aurich jetzt ein Prozess gegen einen 34-jährigen Wittmunder. Der Angeklagte wurde der versuchten besonders schweren Vergewaltigung für schuldig befunden.

Die Große Jugendkammer war der Überzeugung, ...

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