Unversteuerte E-Liquids sichergestellt
Ladenbetreiber zahlen Steuerschuld sofort
Rund drei Liter an unversteuerten Liquids, dem dampferzeugenden Betriebsstoff für E-Zigaretten, stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Emder Kontrolleinheit in der vergangenen Woche am 13. und 14. November bei der Überprüfung von drei Zubehörgeschäften im Raum Emden sicher.
Die Zollkontrolleure stellten die in drei Zubehörgeschäften aufgefundenen und offensichtlich unversteuerten E-Liquids umgehend sicher. In einem der Geschäfte stießen die Zöllnerinnen und Zöllner zusätzlich auf rund 700 unversteuerte Zigaretten. Auch hier kam es zur Sicherstellung der im Geschäftsbüro hinterlegten Tabakwaren, teilt das Hauptzollamt Oldenburg mit.
"Bereits seit 1. Juli 2022 unterliegen die dampferzeugenden Substanzen zum Betrieb von E-Zigaretten, die sogenannten E-Liquids, der Tabaksteuer. Unversteuerte Altbestände mit Produktionsdatum vor diesem Zeitpunkt durften im Rahmen einer Übergangsfrist von den Händlern steuerfrei abverkauft werden. Diese Frist ist bereits überjährig verstrichen", so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamtes , zu den rechtlichen Hintergründen.
Gegen die Betreiber der Ladengeschäfte wurden noch vor Ort Steuerstrafverfahren eingeleitet; für die zu entrichtende Tabaksteuer wurden Steuerbescheide erlassen. Der festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 1000 Euro. Die Ladenbetreiber zahlten die Steuerschuld sofort.