Gericht stoppt Wolfsjagd

Genehmigung des Landkreis Leer »voraussichtlich rechtswidrig«


Wolfschutz geht vor Deichschutz? So kann man den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg interpretieren, der dem Einspruch der »Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.« stattgegeben hat. RZ-Karikaturist Thomas Trey hat das mit spitzer Feder in Szene gesetzt.  © RZ-Karikatur: Thomas Trey
Wolfschutz geht vor Deichschutz? So kann man den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg interpretieren, der dem Einspruch der »Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.« stattgegeben hat. RZ-Karikaturist Thomas Trey hat das mit spitzer Feder in Szene gesetzt. © RZ-Karikatur: Thomas Trey

Der Jagd-Stopp auf den Jemgumer Wolf bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung des Landkreises Leer stattgegeben. Die Richter kommen zu dem Schluss, dass die Genehmigung »voraussichtlich rechtswidrig« war - aus mehreren Grü...