Missbrauchsprozess: Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen

37-Jähriger soll sich an Kindern vergangen haben - Die Aussagen der Opfer waren juristisch nicht verwertbar


Das Landgericht Aurich hat jetzt im Prozess gegen einen 37-Jährigen wegen Misshandlung und sexuellen Missbrauchs auf einen Freispruch aus Mangel an Beweisen entschieden.  © Foto: Hanken
Das Landgericht Aurich hat jetzt im Prozess gegen einen 37-Jährigen wegen Misshandlung und sexuellen Missbrauchs auf einen Freispruch aus Mangel an Beweisen entschieden. © Foto: Hanken

Einen Freispruch verkündete das Landgericht Aurich jetzt im Prozess gegen einen 37-jährigen Angeklagten, dem Misshandlung und zum Teil sexueller Missbrauch der Kinder seiner ehemaligen Lebensgefährtin, aber auch seiner leiblichen Kinder in der Samtgemeinde Holtriem ...