Mord an Mutter: Norder muss in Psychatrie

38-Jähriger wird wegen »aufgehobener Steuerungsfähigkeit« nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen


Verteidiger Andreas Lauven gab für den 38-jährigen Angeklagten (links) eine geständige Einlassung ab. An den Tathergang kann sich der Angeklagte nach seiner Aussage nicht erinnern . © Ricken/Archiv
Verteidiger Andreas Lauven gab für den 38-jährigen Angeklagten (links) eine geständige Einlassung ab. An den Tathergang kann sich der Angeklagte nach seiner Aussage nicht erinnern . © Ricken/Archiv

Alle Prozessbeteiligten waren sich nach der Beweisaufnahme einig: Der 38-jährige Norder, der in Tidofeld seine Mutter getötet hat, kann wegen aufgehobener Steuerungsfähigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen und muss in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. »Es sind ü...