19-Jährige übt auf Supermarkt-Parkplatz für Führerschein

Polizei entdeckt langsam fahrendes Fahrzeug – Was sind Alternativen?


Für ihren Führerschein hat eine 19-Jährige auf einem Supermarkt-Parkplatz geübt – verbotenerweise.  © Pixabay
Für ihren Führerschein hat eine 19-Jährige auf einem Supermarkt-Parkplatz geübt – verbotenerweise. © Pixabay

Einer Fehlinformation aufgesessen war offenbar eine 19-jährige Frau aus Leer, die mit einem Bekannten für die Führerscheinprüfung üben wollte. Dazu nutzen die Beiden Montagnacht um 0.50 Uhr einen leeren Supermarktparkplatz an der Papenburger Straße in Leer. Einsatzkräften war das dort langsam fahrende Fahrzeug aufgefallen. Die glaubhaften Schilderungen der Beteiligten haben jedoch laut Polizei keinen Einfluss darauf, dass das Befahren von öffentlichen Parkplätzen ohne Fahrerlaubnis nicht gestattet ist.

Wer noch keinen Führerschein hat und üben möchte, darf das nur auf klar erkennbaren und vom Straßenverkehr abgetrennten privaten Flächen mit Erlaubnis des Eigentümers machen. Eine Alternative sind nach Angaben der Polizei Verkehrsübungsplätze, die man jedoch vorab buchen muss. Zudem muss eine entsprechend zugelassene Begleitperson mit von der Partie sein, die mindestens 25 Jahre alt ist, einen zugelassenen Pkw mitbringt und über die Führerscheinklasse B verfügt.