Gericht stoppt Wolfsabschuss

Auricher Raubtier darf nicht getötet werden


Die Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg folgte einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (das Foto entstand in einem Gehege in einem Tierpark). © Roessler (dpa/Symbolfoto)
Die Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg folgte einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (das Foto entstand in einem Gehege in einem Tierpark). © Roessler (dpa/Symbolfoto)

Nach einer Entscheidung des Oldenburger Verwaltungsgerichtes darf der Wolf, den der Landkreis Aurich in der vergangenen Woche zum schnellen Abschuss freigegeben hat, zunächst nicht getötet werden. Damit folgt die Kammer einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wö...