Python-Haut im Postpaket

Einfuhr und Handel sind verboten


Die vom Emder Zoll sichergestellte Schlangenhaut fällt unter das Washingtoner Artenschutz-Abkommen. © Zoll
Die vom Emder Zoll sichergestellte Schlangenhaut fällt unter das Washingtoner Artenschutz-Abkommen. © Zoll

Einen ungewöhnlichen Fund machten jetzt Zöllner in Emden. Bei einer Paketabfertigung stießen sie auf die Haut einer Pythonschlange. Wie das Hauptzollamt Oldenburg am Donnerstag mitteilte, steht nun fest, dass die Schlangenhaut unter das Washingtoner Artenschutz-Abkommen fällt und ohne Genehmigung nicht gehandelt oder eingeführt werden darf.

Beim Zollamt Emden wurde die im Internet bestellte Sendung aus Großbritannien im vergangenen Monat im Beisein von Beamten von der Empfängerin des Pakets geöffnet. Den erfahrenen Zöllnern seien sofort Zweifel daran gekommen, dass die Schlangenhaut frei gehandelt oder eingeführt werden darf, so Frank Mauritz Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg. "Meine Kolleginnen und Kollegen verfügen über spezielle Schulungen und einen großen Erfahrungsschatz, um die Möglichkeit einer illegalen Einfuhr von Waren schnell einschätzen zu können. Unser erster Verdacht wurde von zertifizierten Sachverständigen später bestätigt. Die Haut der Python fällt unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen."

Damit seien die Einfuhr und der Handel mit der Pythonhaut verboten, so Mauritz. Eine Genehmigung habe die Paketempfängerin nicht vorgelegt werden können, daher sei die Sendung vom Zoll zurückgehalten und nicht an die Ostfriesin ausgehändigt worden. "Bleibt die fristgerechte Vorlage einer Einfuhrgenehmigung aus, wird es zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen", führte Mauritz aus. "Ob Online-Bestellung oder Mitnahme aus dem Urlaub: Wer vom Kauf exotischer Tiere und Pflanzen absieht, geht Problemen beim Zoll einfach und gesichert aus dem Weg."

Der illegale Handel mit exotischen Tieren, Pflanzen und Produkten daraus ist nach Angaben des Zolls ein einträgliches Geschäft - allerdings mit dramatischen Folgen: Viele freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht. Diese dürfen in der Regel nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrstaates und sogenannter Cites-Dokumente ein- und ausgeführt werden. Rund 175 Staaten sind dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) beigetreten. Mehr als 8000 Tierarten und etwa 40.000 Pflanzenarten stehen heute unter seinem Schutz.

Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen sowie den Produkten daraus sowohl bei gewerblichen Transporten als auch im Reise- und Postverkehr. Die Internet-Anwendung www.artenschutz-online.de informiert über die rechtlichen Bestimmungen. Sie basiert auf den Beschlagnahmestatistiken der vergangenen Jahre. Auch nach Jahrzehnten der Überwachung der Artenschutzbestimmungen in Deutschland seien die Aufgriffszahlen des Zolls immer noch "alarmierend", so Mauritz.