Wolf darf vorerst nicht erschossen werden

Widerspruch gegen Ausnahmegenehmigung eingelegt


Der vom Landkreis Aurich zum Abschuss freigegebene Wolf (hier ein Symbolfoto aus einem Wildtiergehege) bekommt vorerst eine Schonfrist. © Stratenschulte (dpa/Symbolfoto)
Der vom Landkreis Aurich zum Abschuss freigegebene Wolf (hier ein Symbolfoto aus einem Wildtiergehege) bekommt vorerst eine Schonfrist. © Stratenschulte (dpa/Symbolfoto)

Der am Donnerstag zum Abschuss freigegebene Wolf im Landkreis Aurich darf vorerst nicht getötet werden. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat bei der Behörde Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein Eilantrag auf ...