Landkreis gibt Wolf zum Abschuss frei

Ausnahmegenehmigung für Tötung erteilt


In ihrer Begründung für die Abschussgenehmigung verwies die Kreisbehörde in Aurich auf Risse von Schafen und Lämmern am 16. Juni, 20. Juni sowie 30. Juni in einem Deichabschnitt, die gutachterlich auf einen Wolf zurückzuführen seien. © Pixabay (Symbolfoto)
In ihrer Begründung für die Abschussgenehmigung verwies die Kreisbehörde in Aurich auf Risse von Schafen und Lämmern am 16. Juni, 20. Juni sowie 30. Juni in einem Deichabschnitt, die gutachterlich auf einen Wolf zurückzuführen seien. © Pixabay (Symbolfoto)

Der Landkreises Aurich erlaubt die Tötung eines Wolfes. Es sei eine "Ausnahmegenehmigung zur Entnahme im Schnellabschussverfahren" erteilte worden, teilte die Kreisbehörde am Donnerstag mit. Die Genehmigung werde bis zum 21. Juli befristet und gelte nur fü...