Bundespolizei findet vermisstes Kind

In Bunde in Gewahrsam genommen - Verdacht der Kindesentziehung


Die Bundespolizei hielt den Pkw mit der Mutter, dem Stiefvater und dem gesuchten Kind am Sonntag um 8.45 Uhr an der Autobahnausfahrt Weener/Bunde an. © Foto: Bundespolizei
Die Bundespolizei hielt den Pkw mit der Mutter, dem Stiefvater und dem gesuchten Kind am Sonntag um 8.45 Uhr an der Autobahnausfahrt Weener/Bunde an. © Foto: Bundespolizei

Die Bundespolizei hat an der deutsch-niederländischen Grenze in Bunde ein vermisstes achtjähriges Kind in Gewahrsam genommen. Der Aufenthaltsort des aus Goslar stammenden Mädchens und seiner Mutter waren für die deutschen Behörden seit Ende November unbekannt. Das elterliche Sorgerecht übt der leibliche Vater alleine aus, weshalb wegen des Verdachts der Kindesentziehung ermittelt wurde.

Nach Angaben der Bundespolizei war das Kind am Sonntagmorgen mit seiner leiblichen Mutter und ihrem Stiefvater in einem Auto aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Um 8.45 Uhr hielten Bundespolizisten den Pkw an der Autobahnausfahrt Weener/Bunde an und kontrollierten die drei Insassen. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten gleich mehrere Fahndungsausschreibungen für das Kind und seine 41-jährige Mutter fest.

Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich die Gesuchten seit Ende November durchgehend im europäischen Ausland aufgehalten. Wegen der anhaltenden Gefahr, dass sich die Mutter gegen den erklärten Willen des Vaters erneut mit dem Kind ins Ausland absetzt, wurde in Absprache mit den beteiligten Behörden in Goslar vereinbart, dass das Kind in die Fürsorge des Kindsvaters übergeben wird. Am späten Sonntagnachmittag konnte der 48-jährige Vater seine Tochter bei der Dienststelle der Bundespolizei in Bunde wieder in die Arme schließen.

Die 41-jährige Mutter erwartet nun ein Ermittlungsverfahren der Behörden wegen Unterschlagung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Denn die Frau hatte das Fahrzeug ohne Einwilligung des rechtmäßigen Eigentümers benutzt, woraufhin dieser das Fahrzeug zum Ende letzten Jahres bei der Zulassungsstelle abgemeldet hatte.