Drogen-Urteil: Tränen der Erleichterung

Entziehungsanstalt statt Gefängnis


Staatsanwalt und Verteidiger hatten übereinstimmend die Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. © Berg (dpa/Symbolfoto)
Staatsanwalt und Verteidiger hatten übereinstimmend die Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. © Berg (dpa/Symbolfoto)

Eine 37-jährige Leeranerin wurde vom Landgericht Aurich wegen Drogeneinfuhr und Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung der seit vielen Jahren von harten Drogen abhängigen Frau in einer Entziehungsanstalt an.