Freispruch mit »Geschmäckle«

66-Jähriger soll Sex mit Minderjährigen gehabt haben – Keine Strafe aus Mangel aus Beweisen


Das Landgericht in Aurich sprach den Angeklagten aufgrund Mangels an Beweisen frei. © Symbolfoto: pixabay
Das Landgericht in Aurich sprach den Angeklagten aufgrund Mangels an Beweisen frei. © Symbolfoto: pixabay

Einem 66-jährigen Auricher war vor dem Landgericht Aurich zur Last gelegt worden, in 50 Fällen mit einer Jugendlichen Sex gegen Entgelt gehabt zu haben. Hinzu kamen in der Anklage weitere 29 Fälle, die den (schweren) sexuellen Missbrauch eines zwö...