Gehölze und Sträucher ab 1. März nicht mehr beschneiden

Schonender Pflegeschnitt bleibt erlaubt


Ab dem 1. März ist es nicht mehr zulässig, Hecken, Gebüsche oder andere Sträucher auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ein Form- oder Pflegeschnitt bleibt gestattet. © Pixabay (Symbolfoto)
Ab dem 1. März ist es nicht mehr zulässig, Hecken, Gebüsche oder andere Sträucher auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ein Form- oder Pflegeschnitt bleibt gestattet. © Pixabay (Symbolfoto)

Gehölze und Sträucher werden im Frühjahr wieder ein wichtiger Lebensraum für wildlebende Tiere. Sie suchen darin Schutz und ziehen dort ihre Jungen auf. Aus dem Grunde ist ein Strauchschnitt nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar (dieses Jahr bis zum 29. Februar) eines jeden Jahres erlaubt. Somit ist auch dieses Jahr ab dem 1. März ein Gehölz- und Strauchschnitt grundsätzlich nicht mehr zulässig. Darauf macht der Landkreis Leer in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, wie beispielsweise der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken und das Ausdünnen von Obstbäumen, ist zulässig.