Was tun bei Verwahrlosung?

Zustand von Häusern wirft Fragen auf


Im Weeneraner Rathaus gehen regelmäßig Beschwerden über den Zustand von Häusern und Grundstücken ein. © Symbolfoto: Bruins
Im Weeneraner Rathaus gehen regelmäßig Beschwerden über den Zustand von Häusern und Grundstücken ein. © Symbolfoto: Bruins

Eigentum verpflichtet, heißt es schon im Grundgesetz: Eine Leserin hat sich an die Redaktion der RZ gewandt und sich über den Zustand eines Grundstücks in ihrer Nachbarschaft beschwert. Solche Beschwerden zum Erscheinungsbild von Grundstücken oder Häusern ...