Früheres Rennpferd nicht weniger wert

Gerichtsentscheid über Tierkauf im Kreis Leer


Der frühere Einsatz des Tieres als Rennpferd stelle keinen Mangel dar, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. © Pixabay (Symbolfoto)
Der frühere Einsatz des Tieres als Rennpferd stelle keinen Mangel dar, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. © Pixabay (Symbolfoto)

Ein früheres Rennpferd muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg beim Verkauf nicht weniger wert sein als ein Freizeitpferd. Ein gesundes Tier sei nicht schon deswegen mangelhaft, weil es früher einmal als Rennpferd genutzt wurde, teilte ...