Im Zweifelsfall lieber vorher fragen

Keine speziellen Satzungen für Fahrradgaragen im Rheiderland - Bauvorschriften beachten


Wer keinen überdachten Stellplatz wie auf unserem Foto, sondern eine Fahrradgarage bauen will, sollte lieber vorher beim Bauamt der Kreisverwaltung nachfragen, um nicht in Konflikt mit dem Baurecht zu geraten, rät der Landkreis Leer.  © Foto: dpa
Wer keinen überdachten Stellplatz wie auf unserem Foto, sondern eine Fahrradgarage bauen will, sollte lieber vorher beim Bauamt der Kreisverwaltung nachfragen, um nicht in Konflikt mit dem Baurecht zu geraten, rät der Landkreis Leer. © Foto: dpa

Eine Garage oder ein Carport für das Auto auf dem eigenen Grundstück gehört eigentlich dazu, aber wie sieht es mit einer Fahrradgarage aus? Gerade hochwertige E-Bikes brauchen eine sichere Unterstellmöglichkeit. »Immer häufiger entscheiden sich Bauherren ...