Güterzug muss notbremsen

Jugendliche hatten in Neermoor Steine auf die Gleise gelegt


Reste überfahrener Steine am Bahnübergang. Der Zug wurde durch die Aktion leicht an einem Radkasten beschädigt.  © Foto: Bundespolizei
Reste überfahrener Steine am Bahnübergang. Der Zug wurde durch die Aktion leicht an einem Radkasten beschädigt. © Foto: Bundespolizei

Freitagabend wurde die Bundespolizei informiert, dass Jugendliche in Neermoor am Bahnübergang zwischen Stettiner Straße und Sauteler Weg Steine auf die Schienen gelegt haben. Ein Zug musste eine Schnellbremsung einleiten. Die Bahnstrecke wurde sofort gesperrt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei hatten sich zwei Jugendliche, trotz geschlossener Halbschranken, wiederholt auf den Gleisen aufgehalten und in mindestens einem Fall Steine auf die Gleise gelegt. Ein Güterzug leitete gegen 20.15 Uhr eine Schnellbremsung ein und überfuhr die Steine, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei. Der Zug wurde leicht an einem Radkasten beschädigt, konnte seine Fahrt aber fortsetzen.

Ein Jugendlicher soll von kräftiger Statur sein und eine Brille tragen. Der Andere trug offenbar ein schwarzes T-Shirt und soll eine Angelrute dabeigehabt haben.

Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Hinweise nimmt die Dienststelle in Bunde unter Tel. 04953-919900 entgegen. Die Bundespolizei weist insbesondere Eltern nochmals auf die Gefahren auf und an den Bahnanlagen hin. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich, heißt es in der Mitteilung. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Schottersteine weggeschleudert und zu regelrechten Geschossen werden. Das Auflegen von Gegenständen auf die Gleise sei kein »Dumme-Jungen-Streich«, sondern kann im schlimmsten Fall zur Entgleisung eines Zuges führen. Außerdem könnten Reisende im Zug verletzt werden. Der Bremsweg eines fahrenden Zuges ist zudem erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.