Zoll geht gegen Schwarzarbeit vor
Schwerpunkt-Aktion auf Baustellen auch in Ostfriesland
Gestern hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls durch eine zeitgleiche und bundesweite Schwerpunktaktion besonderen Prüfdruck auf die Baubranche gelegt. In Ostfriesland kam es dabei zu Aufgriffen von illegal Beschäftigten. "Aus dieser Prüfaktion sticht besonders heraus, dass wir bei unterschiedlichen Bauvorhaben im ostfriesischen Raum auf insgesamt 15 Werktätige trafen, die über keinen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland verfügten", teilte Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, am Mittwoch mit. Die genannten Personen seien also nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen. 13 Arbeiter stammten laut Mauritz aus osteuropäischen Staaten, zwei weitere, die versuchten sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen, aus Albanien.
In diesen Fällen kümmerten sich die zuständigen Ausländerbehörden um die weitere Sachbearbeitung, führte Mauritz aus. Dort werde nun über die aufenthaltsrechtlichen Folgen entschieden, zu denen auch die Ausweisung aus dem Bundesgebiet zähle. Mit den strafrechtlichen Konsequenzen, auch hinsichtlich der Arbeitgeber, befasse sich der Zoll.
Ziel der Überprüfungen, erklärte der Pressesprecher, war die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, von Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug. Im Bezirk des Hauptzollamts Oldenburg waren demnach 52 Beamte im Einsatz- und zwar in den Großräumen um Emden, Norden, Papenburg, Ostrhauderfehn und Oldenburg sowie der Gemeinde Brookmerland und den Landkreisen Cloppenburg, Friesland und Wesermarsch. "Unsere FKS-Einsatzkräfte sind an den Dienstsitzen Emden und Oldenburg konzentriert. Als örtlicher Prüfraum fallen weite Teile des Nordwestens in unsere Zuständigkeit", so Mauritz zum strukturellen Aufbau.
Auf den Baustellen im genannten Bereich seien rund 300 Arbeitnehmer, beschäftigt bei 100 unterschiedlichen Arbeitgebern, durch den Zoll kontrolliert worden. In 44 Fällen gebe es erste Verdachtsmomente, die auf Schwarzarbeit schließen lassen. Bei umfangreichen Nachermittlungen werde der Zoll die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen. Gegebenenfalls käme es dann auch zu näheren Prüfungen von Geschäftsunterlagen. Ein enger Informationsaustausch mit weiteren Behörden und der Rentenversicherung sei dabei gängige Praxis der Zoll-Ermittler.
Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit lege der Zoll ein besonderes Augenmerk auf das Baugewerbe, führte Mauritz aus. Denn immer wieder würden hier Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt werden.

