Geldstrafe für verweigerten Impf-Befehl

Berufung verworfen - 35-Jähriger inzwischen aus der Bundeswehr entlassen


»Unverbindlich sind nur Befehle, die gegen die Menschwürde verstoßen oder eine Aufforderung zur Straftat darstellen«, stellte Richter Michael Hermann im Berufungsverfahren am Landgericht in Aurich klar. © dpa (Symbolfoto)
»Unverbindlich sind nur Befehle, die gegen die Menschwürde verstoßen oder eine Aufforderung zur Straftat darstellen«, stellte Richter Michael Hermann im Berufungsverfahren am Landgericht in Aurich klar. © dpa (Symbolfoto)

Ein 35-jähriger zuletzt in Leer stationierter Soldat aus dem Saterland hatte mit seiner Berufung vor dem Landgericht Aurich nur mäßigen Erfolg. In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht Leer wegen Gehorsamsverweigerung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 60 Euro ...