Geständnis bewahrt vor Gefängnis

Auricherin wegen vorsätzlicher Geldwäsche zu Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt


Das Urteil war keine Überraschung. Schon zu einem frühen Prozess-Zeitpunkt hatte die Auricherin einen Verständigungsvorschlag der Kammer angenommen und mit einem formellen Geständnis die Anklagepunkte eingeräumt.  © Pixabay (Symbolfoto)
Das Urteil war keine Überraschung. Schon zu einem frühen Prozess-Zeitpunkt hatte die Auricherin einen Verständigungsvorschlag der Kammer angenommen und mit einem formellen Geständnis die Anklagepunkte eingeräumt.  © Pixabay (Symbolfoto)

Das Auricher Landgericht hat eine 56-jährige Frau wegen vorsätzlicher Geldwäsche in 197 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Als Auflage muss die Auricherin im Bewährungszeitraum von drei Jahren 2400 Euro zahlen.

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