57 Liter Liquids vom Zoll gesichert
Betriebsstoffe waren unversteuert
Rund 57 Liter an unversteuerten Liquids, dem dampferzeugenden Betriebsstoff für E-Zigaretten, stellten Zöllner der Emder Kontrolleinheit bereits am 27. Februar bei der Überprüfung entsprechender Zubehörgeschäfte sicher.
»Bereits seit 1. Juli 2022 unterliegen die dampferzeugenden Substanzen zum Betrieb von E-Zigaretten, die sogenannten E-Liquids, der Tabaksteuer. Unversteuerte Altbestände mit Produktionsdatum vor diesem Zeitpunkt durften im Rahmen einer Übergangsfrist von den Händlern steuerfrei abverkauft werden. Diese Frist ist nun schon mehrere Wochen verstrichen«, so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zu den rechtlichen Hintergründen.
Die Zollkontrolleure stellten die in zwei Zubehörgeschäften aufgefundenen und offensichtlich unversteuerten Liquids umgehend sicher. Gegen die Betreiber der Ladengeschäfte wurden noch vor Ort Steuerstrafverfahren eingeleitet; für die zu entrichtende Tabaksteuer wurden Steuerbescheide erlassen.
Der festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf rund 9200 Euro. Ein Ladenbetreiber zahlte übrigens seine Steuerschuld sofort.

