Freigesprochen vom Vorwurf des Totschlags

44-Jähriger schuldunfähig wegen schizophrener Psychose


Zur Tatzeit sei die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer schizophrenen Psychose aufgehoben gewesen, hob Richter Björn Raap hervor. © Pixabay (Symbolfoto)
Zur Tatzeit sei die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer schizophrenen Psychose aufgehoben gewesen, hob Richter Björn Raap hervor. © Pixabay (Symbolfoto)

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat einen 44-jährigen Wilhelmshavener am Donnerstag wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Der Mann hat am 3. August vergangenen Jahres in Moormerland mit Tötungsabsicht seine 38-jährige Ex-Freundin erwürgt und mit ...