Gehölzschnitt nur im Ausnahmefall

Vom 1. März bis zum 30. September


Für Sträucher und Hecken darf nur der in der Vegetationsperiode erfolgte Zuwachs durch einen Pflege- und Formschnitt auch im Zeitraum von März bis September vorgenommen werden. © Pixabay (Symbolfoto)
Für Sträucher und Hecken darf nur der in der Vegetationsperiode erfolgte Zuwachs durch einen Pflege- und Formschnitt auch im Zeitraum von März bis September vorgenommen werden. © Pixabay (Symbolfoto)

Ab morgigen Mittwoch ist der Gehölzschnitt nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Darauf weist die Ökologische NABU-Station Ostfriesland (ÖNSOF) hin. In der freien Landschaft sind vom 1. März bis zum 30. September keine Gehölzschnittmaßnahmen zulässig. Nur in ...