Stalker muss in die Psychiatrie

27-Jähriger am Landgericht Aurich verurteilt - Richter sieht Gefahr für die Allgemeinheit: »Es kann jede Frau treffen«


Allein auf die Hoffnung, dass sich der Beschuldigte freiwillig in die Psychiatrie begibt und sich behandeln lässt, könne man sich nicht berufen, urteilte das Gericht. © Pixabay (Symbolfoto)
Allein auf die Hoffnung, dass sich der Beschuldigte freiwillig in die Psychiatrie begibt und sich behandeln lässt, könne man sich nicht berufen, urteilte das Gericht. © Pixabay (Symbolfoto)

Ein 27-jähriger Stalker wird für unbestimmte Zeit in einer forensischen Klinik untergebracht. Das entschied die Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich. Der psychiatrische Sachverständige Egbert Held hatte die Überlegung ins Spiel gebracht, diese Maßregel unter gewissen ...