S-Pedelec nicht versichert und ohne Führerschein gefahren
Polizei leitet Strafverfahren gegen Weeneraner ein
Weener |
10. November 2022 |
RZ
Ein 26-jähriger Weeneraner muss sich in einem Strafverfahren verantworten, weil er mit einem sogenannten S-Pedelec ohne erforderliche Haftpflichtversicherung und ohne die benötigte Fahrerlaubnis unterwegs war.
Wie die Polizei am Donnerstag erläuterte, fahren Benutzer eines S-Pedelec rechtlich gesehen kein Fahrrad, sondern ein Kraftfahrzeug. Deshalb sei eine Haftpflichtversicherung und eine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse AM vonnöten. Zudem besteht eine Helmpflicht.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessierte online unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/pedelec-ebike/ oder auch auf https://www.bussgeldkatalog.org/e-bike/