S-Pedelec nicht versichert und ohne Führerschein gefahren

Polizei leitet Strafverfahren gegen Weeneraner ein


Ein S-Pedelec ist rechtlich gesehen kein Fahrrad, sondern ein Kraftfahrzeug. Das wurde einem 26-jährigen Weeneraner nun bei einer Polizeikontrolle zum Verhängnis. © Spata (dpa/Symbolfoto)
Ein S-Pedelec ist rechtlich gesehen kein Fahrrad, sondern ein Kraftfahrzeug. Das wurde einem 26-jährigen Weeneraner nun bei einer Polizeikontrolle zum Verhängnis. © Spata (dpa/Symbolfoto)

Ein 26-jähriger Weeneraner muss sich in einem Strafverfahren verantworten, weil er mit einem sogenannten S-Pedelec ohne erforderliche Haftpflichtversicherung und ohne die benötigte Fahrerlaubnis unterwegs war.

Wie die Polizei am Donnerstag erläuterte, fahren Benutzer eines S-Pedelec rechtlich gesehen kein Fahrrad, sondern ein Kraftfahrzeug. Deshalb sei eine Haftpflichtversicherung und eine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse AM vonnöten. Zudem besteht eine Helmpflicht.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessierte online unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/pedelec-ebike/ oder auch auf https://www.bussgeldkatalog.org/e-bike/