Dann: Im Zweifel für den Angeklagten

Es stand Aussage gegen Aussage: Keine Verurteilung wegen Vergewaltigung


Aussage stand gegen Aussage, das Gericht urteilte nach dem Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten« -und sprach ihn frei. © Archivfoto: Hanken
Aussage stand gegen Aussage, das Gericht urteilte nach dem Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten« -und sprach ihn frei. © Archivfoto: Hanken

Für einen 25-jährigen Norder, der wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagt war, bleibt es auch nach der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Aurich bei einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin hatten vergebens versucht, eine Aufhebung ...