Impfpflicht: Kreis nimmt neuen Anlauf

Betretungs- und Arbeitsverbot möglich


Beim Fehlen eines Nachweises kann das Gesundheitsamt ein sofortiges Betretungs- oder Tätigkeitsverbot gegen Angestellte des Pflege- und Gesundheitswesens aussprechen. © Symbolfoto: Pixabay
Beim Fehlen eines Nachweises kann das Gesundheitsamt ein sofortiges Betretungs- oder Tätigkeitsverbot gegen Angestellte des Pflege- und Gesundheitswesens aussprechen. © Symbolfoto: Pixabay

Nachdem sich die Verhängung von Zwangsgeldern bei Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen als stumpfes Schwert erwiesen hat, behält sich der Landkreis Leer schärfere Maßnahmen vor. ...