Kahl gefressene Buchsbäume nicht abschneiden

Kreisbehörde weist auf Bundesnaturschutzgesetz hin


Vom Buchsbaumzünsler befallene Gehölze sterben innerhalb kurzer Zeit ab, dürfen aber nur von Oktober bis Februar entfernt werden. © Pixabay (Symbolfoto)
Vom Buchsbaumzünsler befallene Gehölze sterben innerhalb kurzer Zeit ab, dürfen aber nur von Oktober bis Februar entfernt werden. © Pixabay (Symbolfoto)

Nicht nur im Landkreis Leer ist das Buchsbaumsterben verbreitet. Die Ursache ist neben einem pilzlichen Erreger der Buchsbaumzünsler, der das Blattwerk kahl frisst. Die Pflanze stirbt danach innerhalb kurzer Zeit ab. Vor diesem Hintergrund weist die Kreisbehörde in ...