Kein Schadensersatz für Praxis-Razzia

»Querdenker«-Arzt stellt keinen Antrag


Nach der Durchsuchung der Praxisräume durch die Polizei hat der Rechtsanwalt des betroffenen Arztes nicht wie zunächst angekündigt eine finanzielle Entschädigung beantragt. © Pixabay (Symbolbild)
Nach der Durchsuchung der Praxisräume durch die Polizei hat der Rechtsanwalt des betroffenen Arztes nicht wie zunächst angekündigt eine finanzielle Entschädigung beantragt. © Pixabay (Symbolbild)

Die zunächst erhobene Forderung nach einer finanziellen Entschädigung wegen der polizeilichen Durchsuchung einer Arztpraxis in Völle­­ner­­fehn (Westoverledingen) ist im Sande verlaufen. »Das können wir ad ...