Geflügelpest ist im Landkreis Aurich ausgebrochen

Restriktionsgebiet erstreckt sich bis in die Gemeinde Jemgum


Im Landkreis Aurich gibt es einen Fall von Geflügelpest, was auch Auswirkungen auf den Nachbar-Landkreis Leer hat. © dpa
Im Landkreis Aurich gibt es einen Fall von Geflügelpest, was auch Auswirkungen auf den Nachbar-Landkreis Leer hat. © dpa

In einer Geflügelhaltung im Landkreis Aurich wurde am Freitag ein Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt, wie der Landkreis Leer heute in einer Presseerklärung mitteilt. Betroffen ist ein Betrieb mit rund 15.000 Legehennen in der Gemeinde Ihlow. Dort waren nach dem Verenden zahlreicher Tiere am Donnerstag Proben durch das Veterinäramt des Landkreises Aurich genommen worden.

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurden eine Anschluss-Schutzzone (früher: Anschluss-Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (früher: Anschluss-Beobachtungsgebiet) eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte weitere Auflagen gelten.

Aufgrund der Lage des Ausbruchsbetriebs befinden sich Teile dieser Restriktionsgebiete auch im Leeraner Kreisgebiet.

Im Bereich der Gemeinden Moormerland und Jemgum wird dabei eine Anschluss-Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Seuchenbestand im Landkreis Aurich, soweit das Gebiet des Landkreises Leer betroffen ist, festgelegt.

Der Landkreis Leer hat hierzu auf seiner Internetseite eine Karte sowie weitere Informationen zur Geflügelpest und zur aktuellen Situation veröffentlicht unter www.landkreis-leer.de/Tierseuchen. 

Der Tierbestand wurde am Freitag von einer Fachfirma vollständig geräumt. Wie das Virus in den Betrieb gelangen konnte, ist unklar. Vermutet wird der Eintrag durch Wildvögel. Um den Betrieb wurden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet. Hierzu wird der Landkreis Aurich eine entsprechende Allgemein-verfügung erlassen, die am Mittwoch, 8. Juni, in Kraft tritt. Sie wird auf der Internetseite des Landkreises Aurich veröffentlicht (www.landkreis-aurich.de).

Bei der hochpathogenen aviären Influenza handelt es sich um eine äußerst ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels. Tierhalter sollten ihre Bestände aufmerksam beobachten und auf die Hygienevorkehrungen achten, um mögliche Verbreitungswege des Virus zu unterbinden.