Nur mit Genehmigung über die Ledabrücke

Müllfahrzeuge zu schwer für marodes Bauwerk - Für jedes Fahrzeug eine Sondergenehmigung erforderlich


Die Müllfahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 24 und 26 Tonnen. Daher müssen nun Sondergenehmigungen für die Nutzung der Ledabrücke ausgestellt werden.  © Foto: Landkreis Leer
Die Müllfahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 24 und 26 Tonnen. Daher müssen nun Sondergenehmigungen für die Nutzung der Ledabrücke ausgestellt werden. © Foto: Landkreis Leer

Die Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge, die über die Ledabrücke in Leer fahren wollen, sorgen beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer (ALL) für einigen Aufwand. So müssen für jeden einzelnen Müllwagen Sondergenehmigungen ausgestellt werden.

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